Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Vermittlungsleistungen zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmen nachfolgend „Anbieter“).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Leistungsumfang
Der Anbieter erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Notdienst, Türöffnungen, Sicherungstechnik, Entrümpelung sowie verwandte Tätigkeiten.
Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter (Subunternehmer, Partnerfirmen) zu bedienen oder Aufträge vollständig an Dritte zu vermitteln.
3. Vermittlungsleistungen
Soweit der Anbieter lediglich als Vermittler tätig wird, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem ausführenden Unternehmen zustande.
Der Anbieter haftet in diesen Fällen nicht für:
• Qualität, Ausführung und Dauer der Leistung
• Preisgestaltung durch das ausführende Unternehmen
• Schäden jeglicher Art, die im Rahmen der Ausführung entstehen
Ansprüche sind direkt gegenüber dem ausführenden Unternehmen geltend zu machen.
4. Preise und Vergütung
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, als Richtpreise oder Kostenschätzungen.
Aufgrund der Natur von Notdiensten und individuellen Einsatzsituationen können die tatsächlichen Kosten variieren.
Zusatzleistungen, Mehraufwand oder unvorhersehbare Schwierigkeiten werden gesondert berechnet.
Der Endpreis ergibt sich aus dem tatsächlichen Arbeitsaufwand vor Ort.
5. Notdienstbedingungen
Bei Notdiensteinsätzen (z. B. Türöffnungen) ist der Auftraggeber verpflichtet, seine Berechtigung (Eigentum, Besitz oder Beauftragung) nachzuweisen.
Der Anbieter ist berechtigt, Einsätze abzubrechen oder abzulehnen, wenn Zweifel an der Berechtigung bestehen.
6. Haftung bei Dienstleistungen
Der Anbieter arbeitet mit größter Sorgfalt und nach branchenüblichen Standards.
Der Auftraggeber erkennt an, dass insbesondere bei folgenden Tätigkeiten technische Eingriffe notwendig sind:
• Türöffnungen
• Schlosswechsel
• Notfallzugänge
• Entrümpelungen
Dabei können geringfügige oder technisch unvermeidbare Schäden entstehen, insbesondere an:
• Schlössern und Schließsystemen
• Türen, Zargen und Fenstern
• Mobiliar oder baulichen Elementen
Solche Schäden gelten als branchenüblich und stellen keinen Mangel dar.
Eine Haftung hierfür wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
7. Haftungsbeschränkung
Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
• Folgeschäden oder mittelbare Schäden
• entgangenen Gewinn
• Zeitverzögerungen
• Schäden durch höhere Gewalt
• Schäden durch Dritte oder Subunternehmer
Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
8. Haftung bei Entrümpelung und Räumung
Bei Entrümpelungen können verdeckte Gefahren bestehen (z. B. Schimmel, Schadstoffe, instabile Bauteile, Glas, Metallreste).
Der Auftraggeber erkennt an, dass hierbei Risiken bestehen.
Für Schäden, die durch solche versteckten Gefahren entstehen, wird keine Haftung übernommen.
9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
• alle relevanten Informationen vollständig bereitzustellen
• Zugang zu den Arbeitsbereichen zu gewährleisten
• Gefahrenquellen vorab zu benennen
Für Schäden, die durch falsche oder unvollständige Angaben entstehen, haftet der Anbieter nicht.
10. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist unmittelbar nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Anbieter ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren und Verzugszinsen erhoben werden.
11. Ablehnung und Abbruch von Aufträgen
Der Anbieter ist berechtigt, Aufträge abzulehnen oder abzubrechen, wenn:
• Sicherheitsrisiken bestehen
• gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden
• Zweifel an der Berechtigung des Auftraggebers bestehen
In solchen Fällen kann eine Anfahrtspauschale berechnet werden.
12. Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Für Verschleißteile, Notöffnungen oder zerstörungsbedingte Eingriffe wird keine Gewähr übernommen.
13. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Stromausfälle) entbinden den Anbieter von der Leistungspflicht und Haftung.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Unternehmens.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
