Sich aus der eigenen Wohnung auszusperren, passiert schneller als man denkt – ein Windstoß, ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, und die Tür fällt ins Schloss. Doch wer muss in so einem Fall die Kosten für den Schlüsseldienst tragen?

  1. Eigenverschulden
    Wenn Sie sich selbst ausgesperrt haben, ohne dass ein technischer Defekt oder eine andere besondere Ursache vorliegt, müssen Sie die Kosten in der Regel selbst tragen. Das gilt sowohl für Mieter als auch für Eigentümer.
  2. Technischer Defekt
    War der Grund für den Einsatz ein defektes Schloss oder ein beschädigter Schlüssel, kann die Kostenübernahme durch den Vermieter in Betracht kommen – vorausgesetzt, Sie tragen keine Schuld am Defekt.
  3. Versicherungsschutz
    In manchen Fällen übernimmt eine Versicherung die Kosten:
  1. Sofortige Hilfe
    In einer akuten Situation – etwa mitten in der Nacht – bleibt oft keine Zeit, um lange zu klären, wer zahlt. Sie beauftragen den Schlüsseldienst und regeln die Kostenfrage im Nachhinein. In Düsseldorf bietet SDA Schlüssel- und Sicherheitstechnik einen 24-Stunden-Notdienst und stellt Ihnen eine detaillierte Rechnung aus, die Sie bei Bedarf an Versicherung oder Vermieter weiterreichen können.

Tipps für Betroffene:

Fazit:

In den meisten Fällen müssen Sie beim Aussperren die Kosten für den Schlüsseldienst selbst tragen. Prüfen Sie jedoch Ihre Versicherungen – manchmal ist die Leistung abgedeckt. Mit einem transparenten Anbieter wie SDA Schlüssel- und Sicherheitstechnik behalten Sie auch in einer Stresssituation den Überblick über die Kosten.