In Mietwohnungen stellt sich oft die Frage, wer für Einbruchschutzmaßnahmen verantwortlich ist – der Mieter oder der Vermieter. Die Antwort hängt davon ab, ob es sich um eine Pflicht des Vermieters zur Grundsicherung handelt oder um eine freiwillige Verbesserung durch den Mieter.

  1. Grundsicherung – Aufgabe des Vermieters Der Vermieter muss die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen (§ 535 BGB). Das bedeutet, dass Türen und Fenster in einem funktionsfähigen und üblichen Sicherheitsstandard sein müssen.
    Ein Mindestmaß an Einbruchschutz – etwa stabile Türschlösser – gehört also zur Grundausstattung.
  2. Zusätzlicher Einbruchschutz – Aufgabe des Mieters Möchte der Mieter darüber hinausgehende Maßnahmen umsetzen, z. B. Panzerriegel, Alarmanlagen oder einbruchhemmende Fenster, muss er diese in der Regel selbst finanzieren.
    Wichtig: Bei baulichen Veränderungen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
  3. Nachrüstung im beiderseitigen Interesse – Manche Vermieter beteiligen sich freiwillig an den Kosten, wenn der Einbruchschutz den Wert der Immobilie steigert. Hier lohnt es sich, vorab das Gespräch zu suchen.
  4. Versicherungsaspekt – Hausratversicherungen setzen oft keinen bestimmten Einbruchschutz voraus, gewähren aber bei höherem Sicherheitsstandard bessere Konditionen oder höhere Deckungssummen.
  5. Praxisbeispiel Düsseldorf – SDA Schlüssel- und Sicherheitstechnik berät Mieter und Vermieter gemeinsam, um eine Lösung zu finden, die den Sicherheitsbedarf deckt und vertraglich klar geregelt ist. Häufig werden kostengünstige Nachrüstungen gewählt, die bei einem Auszug wieder entfernt werden können.
  6. Fördermöglichkeiten – Auch Mieter können unter Umständen staatliche Zuschüsse für Einbruchschutz erhalten – Voraussetzung ist in der Regel die Zustimmung des Vermieters und die fachgerechte Montage.

Fazit:

Einbruchschutz ist grundsätzlich keine alleinige Mietersache – der Vermieter muss eine Mindestabsicherung gewährleisten. Für zusätzliche, individuell gewünschte Maßnahmen ist jedoch meist der Mieter zuständig. Mit professioneller Beratung durch SDA Schlüssel- und Sicherheitstechnik lassen sich rechtliche Fragen und technische Lösungen optimal abstimmen.