Ein kaputtes Schloss ist ärgerlich – besonders, wenn man nicht mehr in die Wohnung kommt und der Schlüsseldienst gerufen werden muss. In solchen Fällen stellt sich schnell die Frage: Wer muss die Kosten tragen – Mieter, Vermieter oder die Versicherung?

  1. Verschleiß oder Defekt ohne Eigenverschulden
    Wenn das Schloss aufgrund von normalem Verschleiß oder eines Materialfehlers kaputtgeht, liegt die Verantwortung in der Regel beim Vermieter. Er muss für die Reparatur oder den Austausch aufkommen, da das Schloss Teil der Mietsache ist. Muss in diesem Fall ein Schlüsseldienst gerufen werden, sind auch diese Kosten meist vom Vermieter zu tragen.
  2. Beschädigung durch unsachgemäße Nutzung
    Hat der Mieter das Schloss durch unsachgemäße Handhabung oder Gewalt beschädigt, kann der Vermieter die Kosten auf den Mieter umlegen. Dazu zählen beispielsweise abgebrochene Schlüssel durch grobe Fahrlässigkeit oder Schäden beim Versuch, die Tür selbst zu öffnen.
  3. Einbruch oder Vandalismus
    Wird das Schloss bei einem Einbruch oder durch Vandalismus zerstört, übernimmt in der Regel die Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung die Kosten für Reparatur und Schlüsseldienst. Wichtig ist hier, sofort die Polizei zu informieren und den Schaden zu dokumentieren.
  4. Sofortmaßnahmen
    In akuten Fällen – etwa wenn Sie mitten in der Nacht vor verschlossener Tür stehen – müssen Sie den Schlüsseldienst oft selbst beauftragen. In Düsseldorf bietet SDA Schlüssel- und Sicherheitstechnik schnelle Hilfe und stellt eine detaillierte Rechnung aus, die Sie anschließend beim Vermieter oder der Versicherung einreichen können.

Tipps für Mieter:

Fazit:

Wer den Schlüsseldienst bei einem kaputten Schloss bezahlt, hängt von der Ursache des Defekts ab. Ohne eigenes Verschulden übernimmt häufig der Vermieter oder eine Versicherung die Kosten. Seriöse Anbieter wie SDA Schlüssel- und Sicherheitstechnik unterstützen Sie mit transparenter Abrechnung, damit Sie Ihre Ansprüche problemlos geltend machen können.